Welche baulichen Besonderheiten weist der Vogtturm auf?

Foto und Bearbeitung: Horst Scholz

Der im Nordwesten des Zeller Stadtplatzes situierte 23,5 Meter hohe Turm weist einen trapezförmigen Grundriss sowie die ungewöhnliche Höhe von 23,5 Meter auf und steht nach drei Seiten hin frei. Während die Außenmaße an der Nord-, Süd- und Westseite jeweils 8,6 Meter betragen, weitet sich der Turm zum östlich (seeseitig) angrenzenden Gebäude auf stattliche 13 Meter aus. Die Mauerstärken betragen im Norden von 1,26 m, im Süden 1,04 m und im Westen von 1,22 m, die Ostmauer ist sogar bis zu 1,59 m stark.

In der Würdigung des Bundesdenkmalamtes über das historische Bauwerk wird festgehalten, dass dem Vogtturm eine geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung zukommt. Diese Belange zeigen sich u. a. in zahlreichen Detailformen, wie Steinportalen im Erdgeschoss und handwerklich aufwändig gearbeiteten Fenstergewänden.

Foto: Erich Erker
Foto: Erich Erker

Eine Besonderheit im Inneren sind die vielen Fensternischen mit gemauerten Sitzen. Ihre große Zahl ist außergewöhnlich. Insgesamt hat der Vogtturm 18 derartige Nischen, neun davon im vierten Stock. So viele Fensternischen mit gemauerten Sitzen sind aus keinem anderen mittelalterlichen Innenraum im Bundesland Salzburg bekannt.

Die ungewöhnliche Lage im Ortszentrum erinnert an die Geschlechtertürme der Toskana.

Im Gutachten des Bundesdenkmalamtes vom 18. 12.2017 wird festgestellt, dass die Erhaltung des Vogtlurms in Zell am See, gemäß §§ 1 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. 9. 1929, BGBI. Nr.533123
(Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBI. I Nr. 92t2o13 im öffentlichen lnteresse gelegen ist.

» BDA-Gutachten zum Vogtturm, 18.12.2017